Die Rechtslage
Seit Januar 2001 gilt im Pferdehandel die „Verbrauchsgüterkaufrichtlinie" der Europäischen Union. Ein privater Käufer hat Anspruch auf eine „mangelfreie Sache". Als mangelfrei wird ein Tier dann bezeichnet, wenn es beim Kauf, die vereinbarte Beschaffenheit hat, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die bei Tieren gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach Art des Tieres erwarten kann (ein Reitpferd muss also ein reitbar sein und die Zuchtstute also zuchttauglich sein).
Im Fall eines Mangels kann der Käufer nach dem neuen Recht Nacherfüllung verlangen und dazu entweder auf Beseitigung des Mangels bestehen oder eine Ersatzlieferung fordern. Bei Pferden ist es mit mehr Schwierigkeiten verbunden als bei einer normale Kaufsache wie eine Waschmaschine und demnach oft genug zum Scheitern verurteilt. Trotzdem steht der Pferdekäufer drei Optionen:
-Er kann das Pferd zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis erstattet
-oder er kann den Kaufpreis mindern
-und er kann zudem noch Schadenersatz fordern für Ausbildungskosten, einen eigens angefertigten Maßsattel, Tierarztbesuche....
Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel besteht und dieser Mangel auch schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes vorlag. Jedoch ist eine Beweiserleichterung zugunsten des Käufers in der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vorgesehen. Verkauft ein gewerblicher Verkäufer ein Pferd, bei dem sich innerhalb von 6 Monaten ein Sachmangel zeigt, so wird angenommen, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. Von dieser Beweislastumkehrregel gibt es nur eine Ausnahme, wenn die Vermutung „mit der Art der Sache oder der Art des Mangels unvereinbar ist" wie zum Beispiel bei einer Infektionskrankheit lässt sich der Zeitpunkt der Infizierung nicht ohne weiteres klären.
Die Verjährung beträgt zwei Jahre. Eine Verkürzung dieser Frist oder gar einen Ausschluss können nur private Käufer und Verkäufer untereinander vereinbaren: „Verkauft wie gesehen und probegeritten".
Koppen oder Periodische Augenentzündung sind immer noch ein Grund zur Wandlung des Kaufes oder Wertminderung, spricht Rückgabe des Pferdes oder Preisnachlass. Allerdings sind diese Erscheinungen kein „Hauptmangel" mehr sondern ein Makel, der ein Pferd zu einer nicht mangelfreien Sache macht.
Die Checkliste für sein Traumpferd
- Verwendungszweck
Wird ein Pferd mit Grand-Prix Potenzial gesucht oder ein braves, ruhiges Familienpferd ? - Rasse und Abstammung
Für welche Rasse man sich entscheidet, hängt auch mit dem Verwendungszweck zusammen. Bei aller Vielseitigkeit von Pferden: wer den PRE, der auf Kurzstrecken schnelle Sprints hinlegt oder den springgewaltigen Quarter Horse sucht wird vermutlich nicht fündig werden.
Beim Verkauf macht sich die Abstammung als preistreibendes Argument und als Anhaltspunkt in der Zucht. Trotzdem in der Praxis gilt: Auf dem Papier lässt sich schlecht reiten. Wer ein Dressurpferd oder Springpferd oder Westernpferd oder, oder sucht der darf nur betrachten was vor ihm steht. - Preis
Das Angebot ist groß und die Zeiten sind schlecht. Trotzdem heißt es fair bleiben. Die Aufzucht und Ausbildung eines Pferdes kosten Geld und das will ein Verkäufer halt auch irgendwann einmal wiedersehen. - Alter
So sollte es sein: Anfangen auf einem erfahrenen Lehrpferd und junges Pferd nur für erfahrene Reiter. Klar, ein „rohes" Pferd kostet weniger als ein fertiges aber die Ausbildung eines jungen Pferdes stellt besondere Anforderungen an Können und Geduld sowie Erfahrung. Fehler in der Grundausbildung eines Pferdes lassen sich oft schwer wieder beheben. Das ist eine Verantwortung, der man sich bewusst und der man gerecht werden muss. Solche Fragen mussten mit einem klaren „Ja" beantwortet werden:
-Hat der Reiter genügend Zeit, um sich einem jungen Reitpferd täglich zu widmen und seine Erziehung und Ausbildung konsequent zu betreiben ?
-Bietet die Reitanlage genügend Möglichkeiten, um den erhöhten Bewegungsbedürfnis eines jungen Pferdes nachzukommen (Ausreitgelände, Weide, Paddocks)
-Gibt es einen geeigneten Ausbilder oder Trainer, der regelmäßig die Fortschritte überprüft und in schwierigen Phase gebenenfalls korrigierend eingreifen kann ?
- Geschlecht
Solche Klischees wie: Stuten sind zickig, Hengste reiten macht einsam und Wallache sind langweilig sind nicht von ungefähr enstanden aber sie müssen nicht immer zutreffen. Stuten sind sicherlich eher hormonellen Schwankungen unterworfen als Wallache aber deshalb hängt eine vermeintliche Zickigkeit sicherlich nicht immer damit zusammen. Hengste bedürfen in jedem Fall besonderer Konsequenz im Umgang. Auch in der Haltung stellen sie besondere Anforderungen, nicht zuletzt was Weide und Transport angeht. - Typ und Farbe
Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Für den Einen kommen nur dunkle Pferde ohne Abzeichen in Frage. Aber im Grunde genommen heißt es: ein gutes Pferd hat keine Farbe !
Wichtig ist, dass mein sein Pferd gern anguckt. Es muss ein Funke da sein, der überspringt, das gewisse Etwas. - Teamfähigkeit
Reiten ist Teamwork.Was für ein Typ bin ich ? Welches Pferd passt zu mir ?
Wer sich als Reiter eher vorsichtig einstuft, wird mit einem draufgängerischen Pferd wahrscheinlich nicht sehr glücklich.
Gerade beim Reiten ziehen sich Gegensätze nicht immer an.
