DeutschEnglishFrenchSpanish

Schadensfälle in der Pferdeversicherung – wie verhalte ich mich am besten?

Als Halter eines Tieres wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Laut § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Was heißt dies für die Praxis?

Laut Gesetz wird die Pferdehaltung (genauso wie die Hundehaltung) als Haltung von Luxustieren angesehen. Die Haftung des Luxustierhalters ist so brisant, da es nur darauf ankommt, dass das Pferd (oder der Hund) den Schaden verursacht hat, nicht aber auf ein Verschulden des Tierhalters. Der Pferdehalter haftet also auch für Schäden, die kaum abwendbar sind - lediglich muss der Schaden durch ein typisches tierisches Verhalten des Pferdes eingetreten sein.

Wer ist ein Pferdehalter?

Spontan meint man, dass die Frage sehr einfach nur beantworten ist und fragt sich warum diese Frage überhaupt gestellt wird. Meist lautet die Antwort: „Natürlich der Besitzer des Pferdes. Wer denn auch sonst?" Dies ist meistens auch der Fall, vorausgesetzt der Besitzer des Pferdes reitet das Pferd auch selber. Reitet aber jemand anderes das Pferd gelegentlich und unentgeltlich einmal, so ist dieser in diesem Moment der Pferdehalter. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass in der Pferdehaftpflicht das Fremdreiterrisiko mitversichert ist.

Wie verhalte ich mich am besten im Schadensfall?

Hier gibt es viele Aussagen, die auch zum Teil widersprüchlich sind. Vereinfacht kann man folgendes sagen:

„Versuchen Sie, den Schaden zu mindern. Verhalten Sie sich so, als ob Sie nicht versichert wären. Sicherheit geht aber vor! Bringen Sie sich selbst und andere nicht in Gefahr!"

Ist der Schaden eingetreten sollte man folgendes machen:


  1. Jeder Schaden muss unmittelbar der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

  2. Der Hergang ist wahrheitsgemäß zu schildern - auch wenn Sie ein Verschulden trifft, ist dies unbedingt anzugeben!

  3. Leisten Sie keine Entschädigung unmittelbar an den Geschädigten!

  4. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Aufgabe der Tierhaftpflichtversicherung ist es, den Schaden für Sie zu prüfen. Kann man Sie für den Schaden belangen und haftpflichtig machen, ersetzt der Versicherer den Schaden für Sie. Ist es kein Haftpflichtschaden, so wehrt der Versicherer den Schaden auch für Sie ab.

  5. Erhalten Sie direkt einen Mahnbescheid oder ähnliches, legen Sie Widerspruch ein und informieren Sie umgehend Ihre Versicherung.

  6. Erhalten Sie Schriftwechsel des Geschädigten, antworten Sie nicht auf diesen. Leiten Sie auch diesen unmittelbar an den Versicherer weiter. Dieser erledigt alles für Sie.


Grundsätzlich gilt: Wissen Sie nicht wie Sie sich verhalten sollen, wenden Sie sich immer an Ihren Versicherer oder an Ihren Vermittler/Berater. Achten Sie bei der Auswahl der richtigen Pferdehaftpflicht auch immer darauf, dass es ein Anbieter ist, der über genügen Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Achten Sie auch darauf, dass der Vermittler/Berater sich in diesem Thema auskennt und Ihnen bei der Auswahl der richtigen Pferdehaftpflicht beratend zur Seite stehen kann. Nur wer sich in diesem Bereich auskennt, weiß auch worauf er bei der Auswahl der richtigen Versicherung achten muss. Dies gilt auch für die Hilfe im Schadensfall.

Ein Anbieter, der sich fast ausschließlich auf den Bereich der Tierversicherung spezialisiert hat, ist die Puntobiz GmbH. Hier finden Sie verschiedene Tarife der Pferdeversicherung sowie der Pferdehaftpflicht.